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BFSG-/EAA-/WCAG-Glossar

Barrierefreiheitserklärung

Eine veröffentlichte Erklärung, wie eine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Für die meisten Shops Pflicht.

Die meisten vom BFSG betroffenen Betreiber müssen Informationen veröffentlichen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 BFSG, Anlage 3): Beschreibung der Dienstleistung, Konformitätsstatus, Feedback-Kontakt und zuständige Marktüberwachungsstelle.

Kostenlos erstellen mit unserem Erklärungs-Generator. Hinweis: Sie beschreibt den Stand zu einem Datum — halten Sie sie bei Änderungen aktuell.

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