Warum Barrierefreiheits-Overlays die BFSG- / EAA-Pflicht nicht erfüllen.
Ein Overlay-Widget — accessiBe, UserWay, EqualWeb, AudioEye Reach — injiziert JavaScript, das die Seite nach dem Laden überschreibt. Es ändert nicht das HTML-Quelldokument, das ein Verband oder eine Aufsichtsbehörde tatsächlich prüft. Diese Seite sammelt die Belege, nach denen Compliance-Teams uns regelmäßig fragen.
Die Europäische Barrierefreiheits-Richtlinie (Richtlinie 2019/882) und ihre deutsche Umsetzung (BFSG) verpflichten das digitale Produkt selbst. § 12 BFSG verlangt, dass erfasste Dienste barrierefrei sind — nicht, dass sie sich selbst als solche erklären. Ein Widget, das das DOM nach dem Seitenaufbau umschreibt, ändert das Prüfobjekt einer Aufsichtsverfügung nicht.
Quelle: § 12 BFSG; EAA-Richtlinie 2019/882 Art. 4Was Behörden und Gerichte bisher festgestellt haben
FTC-Vergleich gegen accessiBe — April 2025 (1 Mio. USD)
Die US-Handelsaufsicht FTC einigte sich im April 2025 mit accessiBe Ltd. wegen irreführender Werbung zu WCAG-Konformitätsversprechen des Overlays. Der Vergleich enthielt eine Geldzahlung von 1 Mio. USD und untersagte die Werbeaussage, das Produkt mache Webseiten ohne zusätzliche fachliche Prüfung WCAG-konform.
Quelle: FTC-Verfahren 232-3023, In re accessiBe Ltd.
Sammelklagen gegen Overlay-Anbieter
US-Klagen unter ADA Title III gegen Händler, deren Seiten ein Overlay einsetzten und für Screenreader-Nutzer weiterhin nicht nutzbar waren, sind seit Jahren dokumentiert. Beispielhaft Murphy v. Eyebobs (D. Minn., 2021) und Doe v. accessiBe (S.D.N.Y., 2022). Gerichte haben die Overlay-Installation nicht als materielle Verteidigung anerkannt.
Deutsche Vollzugslinie
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) prüfen Barrierefreiheit am Ausgangsprodukt. Das BITV-Test-Verfahren von BIK bewertet die Seite, wie sie ausgeliefert wird; Overlay-modifizierte DOM-Zustände sind nicht Prüfgegenstand. Verbraucherzentralen-Abmahnungen zum BFSG beziehen sich auf das statische Markup, nicht auf die Laufzeit-DOM.
Quelle: BIK BITV-Test-Methodik (bik-fuer-alle.de); Stellungnahmen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit 2024–2025.
Was Screenreader-Nutzer und die A11y-Community dokumentiert haben
Unabhängige Accessibility-Forscher dokumentieren Overlay-Nebenwirkungen auf assistive Technologien seit Jahren. Die meistzitierten Referenzen:
- Adrian Roselli — Accessibility Overlays Don't Work Yet (laufend aktualisierte Serie, 2020–2025). Belegt wiederholte Overlay-Regressionen und Screenreader-Störungen.
- Karl Groves — Mitgründer von Tenon.io, langjähriger Overlay-Kritiker. Veröffentlichte Quellcode-Analysen, die zeigen, dass Overlays oft neue Fehler einführen.
- Das Overlay Fact Sheet (overlayfactsheet.com), stand 2025 von über 700 Fachpersonen unterzeichnet — darunter Screenreader-Nutzer — fordert Anbieter auf, mit Konformitätsversprechen aufzuhören.
- Resolution der NFB (US National Federation of the Blind) 2021 gegen Barrierefreiheits-Overlays.
Was ein Fachanwalt einer BFSG-Antwort tatsächlich beifügt
Eine Verteidigung gegen eine BFSG-Abmahnung braucht datierte, reproduzierbare Belege, die an das vom Regulator geprüfte Quell-HTML gebunden sind. Was Fachanwälte für IT-Recht regelmäßig anfragen:
- Einen Scan-Bericht einer anerkannten Test-Engine (axe-core — die gleiche Engine, die Lighthouse und Chrome DevTools verwenden) gegen das Quell-HTML, nicht gegen die Post-Injection-DOM.
- Einen Zeitstempel einer qualifizierten Time-Stamping Authority (RFC 3161), damit das Datum der Prüfung nicht zurückdatiert werden kann.
- Eine Hash-Kette oder vergleichbare Manipulationssicherheit, sodass ein einzelnes Screenshot-PDF nicht nachträglich bearbeitet werden kann.
- Einen Verlauf, der fortlaufende Sorgfalt belegt — deutsche Gerichte haben sich für eine „Organisationsverschulden"-Verteidigung empfänglich gezeigt, wenn der Betreiber kontinuierliches Monitoring nachweist, nicht nur einmalige Audits.
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