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BFSG-/EAA-/WCAG-Glossar

Kleinstunternehmen-Ausnahme

BFSG/EAA-Ausnahme für Dienstleister mit unter 10 Beschäftigten UND ≤ 2 Mio. € Umsatz. Nur Dienstleistungen, nicht Produkte.

Der EAA und das BFSG nehmen Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen — unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme — von den Dienstleistungspflichten aus.

Die Ausnahme gilt nicht für Produkte und entfällt mit dem Wachstum. Prüfen Sie Ihre Lage mit dem Betroffenheits-Check.

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